Zuschuss für die Familie

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten eine Staatliche Förderung und Zuschuss für die Familie die, wenn man die Voraussetzungen erfüllt in Anspruch genommen werden können. Das Deutschland kein Kinderparadies ist weiß jeder, es gibt aber dennoch ein paar Möglichkeiten in den Genuss von Förderungsgeldern zu kommen.

Wer ein Kind bekommt hat ab dem Monat der Geburt Anspruch auf Kindergeld, dieser wird so lange bezahlt bis das Kind volljährig wird. Darüber hinaus kann das Kindergeld jeder erhalten, dessen Kind nach dem 18. Lebensjahr noch in der Ausbildung ist und wenn das Einkommen des Kindes einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Bei der Abgabe der Steuererklärung wird vom Finanzamt geprüft ob eventuell noch ein Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden kann.

Sollte das Kind eine Ausbildung auswärts absolvieren und aus diesem Grund nicht mehr zu Hause wohnen, können die Eltern einen Freibetrag für die Kosten der Berufsausbildung von der Steuer absetzten. Sobald eine schwangere Frau in Mutterschutz geht bekommt sie Mutterschutzgeld. Die Höhe richtet sich nach dem letzten Einkommen und kann bei der Krankenkasse beantragt werden.

Das Mutterschaftsgeld wird ab der sechsten Woche vor dem errechneten Geburtstermin bezahlt und der Anspruch endet acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Wer beschlossen hat danach bei seinem Kind zu Hause zu bleiben, das kann der Vater oder die Mutter sein, bekommt Erziehungsgeld. Die Voraussetzung ist das ein Elternteil nicht arbeitet oder nur 30 Stunden in der Woche. Dabei muss man aber beachten das es Einkommensgrenzen gibt die nicht überschritten werden dürfen. Alleinerziehende die von ihrem getrennt lebenden Partner keinen Unterhalt bekommen, erhalten vom Staat einen Vorschuss auf den Betrag den eigentlich der Vater oder die Mutter des Kindes zu zahlen hat. Der Betrag wird für höchstens 72 Monate bezahlt und ist vom Einkommen desjenigen abhängig bei dem das Kind lebt.