Elterngeld

Neben dem Kindergeld haben Eltern die nach der Geburt des Kindes zu Hause bleiben Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld in Höhe von 300 Euro wird ein Jahr lang bezahlt, da man aber schon acht Wochen Mutterschaftsgeld im Mutterschutz erhalten hat, werden die ersten zwei Monate Elterngeld mit diesem verrechnet. Der eigentliche Anspruch auf Elterngeld besteht nur noch für 10 Monate, wenn sich der andere Partner entschließt nach dem ersten Jahr zwei Monate zu Hause zu bleiben und das Kind zu versorgen bekommt er für die zwei Monate ebenfalls Elterngeld.

Es ist auch möglich während man Elterngeld bezieht eine Teilzeitarbeit auszuüben. Dabei muss man allerdings beachten, dass dieses Einkommen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt wird. Wer während der Zeit in der er Elterngeld bekommt eine Teilzeitstelle annimmt muss das umgehend bei der Elterngeldstelle melden damit das Elterngeld neu berechnet wird. Wer nicht zu lange zu Hause bleiben möchte, kann sich die Elternzeit mit seinem Partner teilen. Bis auf zwei Monate können sich die Partner die Zeit untereinander aufteilen wie es ihnen am besten passt.

Die Partner können auch gleichzeitig zu Hause bleiben, dann wird das Elterngeld für beide gleichzeitig ausbezahlt und die Dauer der Zahlung verkürzt sich. Alleinerziehende bekommen das Elterngeld 14 Monate lang unter der Bedingung, dass sie mit dem Kind alleine in einer Wohnung leben. Den Antrag auf Elterngeld und Zuschuss für die Familie muss man bei verschiedenen Ämtern stellen, wie Stadtverwaltung und Finanzamt und vor allem frühzeitig beantragen.