Erziehungsgeld

Erziehungsgeld wird vom Staat bezahlt um einem Elternteil, meistens der Mutter, die Möglichkeit zu geben bei ihrem Kind zu Hause zu bleiben und es zu erziehen. Es muss ein Antrag auf Erziehungsgeld gestellt werden und er wird an Eltern mit geringem Einkommen bezahlt und muss später nicht zurückbezahlt werden. Mit einem Rechner kann man eine Berechnung anstellen ob man Anspruch darauf hat. Anspruch darauf haben Mütter und Väter deren ständiger Wohnsitz in Deutschland ist.

Das Erziehungsgeld muss bei der Erziehungsgeldstelle für jedes Lebensjahr des Kindes extra beantragt werden. Für den Antrag benötigt man die Geburtsurkunde des Kindes und eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. Da man mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit rechnen muss, sollte das Erziehungsgeld sofort nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Den Antrag für das zweite Jahr kann man stellen, wenn das Kind neun Monate alt ist. Es ist das Einkommen im Jahr der Geburt des Kindes anzugeben, kann das nicht genau angegeben werden, wird das Einkommen vom vergangenen Jahr berücksichtigt. Für das Erziehungsgeld der ersten sechs Monate, darf das Einkommen eines Ehepaares mit einem Kind 30.000 Euro im Jahr nicht überschreiten, bei Alleinerziehenden liegt die Einkommensgrenze bei 23.000 Euro im Jahr.

Ab dem siebten Monat darf das Ehepaar nur noch ein Einkommen von 16.500 Euro und ein Alleinstehender nur noch 13.500 Euro erhalten. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 3.140 Euro im Jahr. Es ist auch möglich das Erziehungsgeld für nur ein Jahr zu beantragen, dann bekommt man anstatt 300 Euro im Monat, 450 Euro monatlich. Wer sich vor Abgabe des Antrags ausrechnen möchte ob er überhaupt Anspruch auf Erziehungsgeld hat, kann sich das im Internet mit dem entsprechenden Rechner ausrechnen.