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ErziehungsurlaubWas früher der Erziehungsurlaub war wurde im Jahr 2001 in Elternzeit umgenannt. Mütter und Väter die in einem Angestelltenverhältnis sind, können Elternzeit nehmen. Sie können wählen ob die Mutter die Elternzeit alleine nimmt oder eventuell der Vater oder ob sie sich die Zeit teilen und jeder ein paar Monate das Kind versorgt damit der andere nicht zu lange aus dem Beruf heraus ist. Den Antrag auf Erziehungsurlaub/ Elternzeit muss man beim Arbeitgeber schriftlich anmelden. Wenn sie direkt nach der Geburt des Kindes anfangen soll muss die Anmeldung sechs Wochen vor Beginn erfolgen. Will man erst zu einem späteren Zeitpunkt zu Hause bleiben sollte die Anmeldung acht Wochen vor dem Termin auf dem Schreibtisch des Chefs oder im Personalbüro liegen. Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre betragen, man kann die drei Jahre in einem Stück nehmen oder erst zwei Jahre und dann wenn das Kind zwischen drei und acht Jahre alt ist das letzte Jahr. Die Elternzeit kann insgesamt in vier Abschnitte getrennt werden. Wer in der Zwischenzeit den Arbeitgeber wechselt und nur einen Teil seiner Elternzeit in Anspruch genommen hat, verliert den Anspruch auf den Rest der Zeit, da der neue Arbeitgeber nicht an die Zustimmung des alten Arbeitgebers gebunden ist. Die Eltern können mit dem Arbeitgeber für die Elternzeit auch Teilzeitarbeit vereinbaren. Mutter und Vater haben jeder das Recht 30 Stunden in der Woche während der Elternzeit berufstätig zu sein. Außerdem stehen sie während der Elternzeit unter Kündigungsschutz. |
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