Kindergeld

Kindergeld steht allen Eltern zu die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Alle Eltern haben Anspruch auf Kindergeld, es ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und wird bezahlt vom Monat der Geburt an bis das Kind volljährig wird. Kinder die sich bei ihrer Volljährigkeit noch in der Ausbildung befinden bekommen das Kindergeld bis zu ihrem 25. Geburtstag. Kinder ohne Ausbildungsplatz haben bis zum 21. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.

Alle Kinder die wegen einer Behinderung keine Möglichkeit haben sich Selbst zu unterhalten bekommen das Kindergeld bis zum Ende ihres 27. Lebensjahres. Ein 18 jähriges Kind das sich in einer Ausbildung befindet und dessen Einkommen im Jahr 7.680 Euro übersteigt haben keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Alle Kinder über 18 Jahre die im Ausland Zivildienst oder einen sonstigen Ersatzdienst leisten haben seit 2001 Anspruch auf Kindergeld.

Die Höhe des Kindergeldes beträgt für die ersten drei Kinder je 154 Euro im Monat, für jedes weitere Kind bezahlt der Staat 179 Euro. Bei Alleinerziehenden bekommt das Kindergeld die Person bei der das Kind lebt. Sollte das Kind bei beiden Elternteilen abwechselnd wohnen, bekommen diese natürlich nicht jeder Kindergeld. Sie müssen sich darauf einigen wer das Kindergeld erhält. Der Antrag auf Kindergeld wird nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse im Arbeitsamt gestellt und ab dem Monat der Geburt bezahlt. Wer es versäumt hat, kann das Kindergeld auch noch rückwirkend für das ganze Jahr beantragen.