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Zuschüsse für ElternEs gibt zahlreiche Möglichkeiten bei Bedürftigkeit in unserem Land Zuschüsse zu bekommen. Bei der Kinderplanung müssen auch die finanziellen Aspekte beachtet werden, besonders wenn einer der Partner nach der Geburt zu Hause bleiben will um das Kind zu erziehen. Man sollte sich frühzeitig informieren was für Zuschüsse man von Staat bekommen kann und wie hoch diese sind. Um Geld und Zuschüsse für Eltern zu bekommen, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Ab der Schutzfrist von sechs Wochen vor der Geburt bekommt die Mutter, wenn sie während der Schwangerschaft in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war, von dieser und von ihrem Arbeitgeber Mutterschaftsgeld in der Höhe ihres bisherigen Gehaltes. Das Mutterschaftsgeld wird bis zur 8. Woche nach der Geburt des Kindes bezahlt. Frauen die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen und bei ihrem Partner familienversichert sind bekommen einmalig 210 Euro von der Krankenkasse. Ab dem Monat der Geburt gibt es von der Agentur für Arbeit Kindergeld in Höhe von 154 Euro monatlich und das so lange bis das Kind 18 Jahre alt ist, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind kann es auch länger bezahlt werden. Ab dem dritten Lebensmonat des Kindes oder sofort nachdem kein Mutterschaftsgeld mehr bezahlt wird bekommt man Elterngeld. Es wird für 12 Monate bezahlt und die Eltern können sich aussuchen wer beim Kind bleibt und das Geld erhält. Die Mindesthöhe des Elterngeldes beträgt 300 Euro monatlich. Außerdem kann man Erziehungsgeld beantragen, wer von seinem Partner getrennt ist und für das Kind keinen Unterhalt bekommt kann einen Unterhaltsvorschuss beantragen und wer kein Einkommen hat, kann Sozialhilfe beantragen. Bei Kindern bis zu 27 Jahren können die Eltern Steuerfreibeträge beim Finanzamt beantragen. |
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